Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Best Western Hotel Heide

Inhalt

  • 1 Geltungsbereich
  • 2 Begriffsdefinition
  • 3 Vertragsabschluss, -partner
  • 4 Vertragsabschluss- Anzahlung
  • 5 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  • 6 Rauchverbot
  • 7 Beginn und Ende der Beherbergung
  • 8 Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)
  • 9 Rücktritt des Hotels
  • 10 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
  • 11 Haftung des Hotels
  • 12 Beistellung einer Ersatzunterkunft
  • 13 Tierhaltung (gilt nur für Hunde = Haustier)
  • 14 Instandhaltung
  • 15 Verlängerung der Beherbergung
  • 16 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
  • 17 Meldepflicht und Datenverarbeitung
  • 18 E-Rechnungen
  • 19 Schlussbestimmungen
  • 20 Sonstiges

 

 

§ 1 Geltungsbereich

  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Sie gelten nicht für Pauschalreisen im Sinne des § 651a BGB. Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
  • Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei das Recht zur Kündigung gemäß § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  • Diese Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Beherbergungs-, Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungs-Verträge, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
  • AGBs des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGBs werden hiermit widersprochen.

§ 2 Begriffsdefinition

  • „Beherberger/Hotel“: Ist eine natürliche oder juristische Person, die Gäste gegen Entgelt beherbergt.
  • „Gast“: Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc).
  • „Vertragspartner“: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.
  • „Beherbergungsvertrag“: Ist der zwischen dem Hotel und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.

§ 3 Vertragsabschluss, -partner

  • Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Für den Fall der Buchung über die hoteleigene Homepage kommt der Vertrag über Anklicken des Buttons „ZAHLUNGSPFLICHTIG BUCHEN“ zustande.

§ 4 Vertragsabschluss- Anzahlung

  • Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, in Textform (E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
  • Die Angebote auf der Webseite des Hotels stellen weder Angebot noch Auftrag dar, sondern sind lediglich eine Einladung zur Offerte. Alle Angebote des Hotels, insbesondere per Email oder per Post, erfolgen ausschließlich unverbindlich und freibleibend.
  • Abweichungen in der Ausstattung, Größe und Ausrichtung können möglich sein. Fotos, Bilder, Rundgänge und Skizzen sind beispielshaft und können bei einzelnen Zimmern abweichen.
  • Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag unter der Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In diesem Fall ist das Hotel verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der Anzahlung des Vertragspartners beim Hotel zustande.
  • Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.

§ 5 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

  • Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  • Das Hotel kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen des Hotels erhöht.
  • Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über das Hotel beauftragte Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden.
  • Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe.
  • Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  • Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
  • Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Regelungen.
  • In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5.8 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
  • Das Hotel ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Ziffer 5.8 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Ziffer 5.8 und/oder Ziffer 5.9 geleistet wurde.
  • Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
  • Der Kunde ist damit einverstanden, dass ihm die Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt werden kann.

§ 6 Rauchverbot

  • Im ganzen Hotel besteht ein generelles Rauchverbot. Das Rauchen auf den Zimmern, Fluren, Treppenhäusern ist verboten. Der Gast des jeweiligen Zimmers trägt die Verantwortung, dass dieses Verbot auch von Dritten eingehalten wird. Bei einem Verstoß gegen das Rauchverbot hat das Hotel das Recht vom Gast einen Schadenersatz i.H.v. € 250 für die gesonderten aufzuwendenden Reinigungs- und Renovierungskosten zzgl. eventueller Umsatzeinbußen aus einer hieraus nicht möglichen Vermietung des Zimmers zu erlangen sowie bei Auslösung der Brandmeldeanlage die daraus resultierenden Kosten z.B. für den Einsatz der Feuerwehr oder die Folgekosten zur Wiederherstellung des Zimmers in Rechnung zu stellen. Wir behalten uns das Recht vor, den Betrag von der hinterlegten Kreditkarte abzubuchen.

§ 7 Beginn und Ende der Beherbergung

  • Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 22.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann, sofern keine Zahlungsgarantie (Kreditkarte oder Vorauszahlung) hinterlegt wurde.
  • Ein Early Check in, sowie ein Late Check Out ist nur nach Verfügbarkeit gegen einen Aufpreis buchbar.
  • Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise bis spätestens 11.00 Uhr freizumachen. Danach kann das Hotel über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16.00 Uhr 50% der Tagesrate in Rechnung stellen,
    ab 16.00 Uhr 90% der Tagesrate.
  • Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung der hausüblichen Servicekosten/Korkengeld möglich.
  • Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder durch Dritte verursacht werden.

§ 8 Rücktritt/Kündigung („Stornierung“) des Kunden Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels („No Show“)

  • Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht.
  • Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel schriftlich ausübt.
  • Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
  • Für Gruppenbuchungen und Veranstaltungen gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gruppenvertrags, jedoch mindestens die nachfolgenden Bestimmungen. Bei der Stornierung von Übernachtungsgruppen oder Veranstaltungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Wochen vor dem vereinbarten Termin ist das Hotel berechtigt, 80 % der vereinbarten Miete für die Zimmer, Räumlichkeiten, Flächen, Vitrinen, Werbeträger, etc., zu berechnen. Bei einem Rücktritt innerhalb von vier bis zwei Wochen vor dem Termin werden zusätzlich 40 %, bei einem Rücktritt innerhalb von zwei bis eine Woche 60 % und bei jedem späteren Rücktritt 80 % des Umsatzes der Verpflegungsvereinbarung berechnet. War der Verpflegungsumsatz noch nicht festgelegt, wird der Mindestmenüpreis pro angemeldete Person berechnet. Stornokosten für bestellte Drittleistungen trägt der Veranstalter voll.
  • Erfasst die Buchung mehr als 100 Logisnächte, verlängern sich die unter Nr. 8.4 bezeichneten Fristen um jeweils 14 Tage.

§ 9 Rücktritt des Hotels

  • Sofern vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.
  • Wird eine gemäß Ziffer 5.7 und/oder Ziffer 5.8 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  • Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Kunden, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.
  • Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Sollte bei einem Rücktritt nach vorstehender Ziffer 9.2 oder 9.3 ein Schadensersatzanspruch des Hotels gegen den Kunden bestehen, so kann das Hotel diesen pauschalieren. Die Ziffer 8.3 gilt in diesem Fall entsprechend.

§ 10 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

  • Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  • Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  • Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 11 Haftung des Hotels

  • Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 11 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  • Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung des Hotel- oder Zimmersafes. Sofern der Kunde Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr als 3.500 Euro einzubringen wünscht, bedarf dies einer gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.
  • Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf dem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 11.1, Sätze 1 bis 4.
  • Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten für die Kunden werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel kann nach vorheriger Absprache mit dem Kunden die Annahme, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung von Post und Warensendungen übernehmen. Das Hotel haftet hierbei nur nach Maßgabe der vorstehenden Ziffer 11.1, Sätze 1 bis 4.

§ 12 Beistellung einer Ersatzunterkunft

  • Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Haus nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel mit vergleichbarer Qualität anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Hotel vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
  • Das Hotel kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist.
  • Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen.
  • Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Hotels.

§ 13 Tierhaltung (gilt nur für Hunde = Haustier)

  • Hunde dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Hotels in den Beherbergungsbetrieb gebracht werden. Der Tagessatz kann der Reservierungsbestätigung entnommen werden. Beachten Sie, dass in Begleitung Ihres mitgeführten Haustieres nicht alle Zimmerkategorien buchbar sind. Der Gast muss bereits bei seiner Anfrage bekannt geben, dass er mit einem Haustier anreisen möchte. Erst nach der schriftlichen Rückbestätigung des Hotels, darf der Gast sein Haustier mitbringen.
  • Der Vertragspartner, der ein Haustier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Haustier während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu halten bzw. zu beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte halten bzw. beaufsichtigen zu lassen.
  • Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Haustier mitnimmt, hat über eine entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung, die auch mögliche durch Haustiere verursachte Schäden deckt, zu verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über Aufforderung des Hotels zu erbringen.
  • Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Hotel gegenüber zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Haustiere anrichten. Der Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Hotels, die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat.
  • In den Restauranträumen und Wellnessbereichen dürfen sich Haustiere nicht aufhalten.

§ 14 Instandhaltung

  • Das Hotel behält sich das Recht vor, dass notwendige Instandhaltungs- und Bauarbeiten während des laufenden Betriebes durchgeführt werden können. Die Beeinträchtigungen für die Gäste werden stets so gering wie möglich gehalten.

§ 15 Verlängerung der Beherbergung

  • Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann das Hotel der Verlängerung des Beherbergungsvertrages zustimmen. Das Hotel trifft dazu keine Verpflichtung.
  • Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B. extremer Schneefall, Hochwasser etc.) sämtliche Abreisemöglichkeiten gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen kann.

§ 16 Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung

  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet er mit Zeitablauf.
  • Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist das Hotel berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Das Hotel wird in Abzug bringen, was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit auf Grund der Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann. Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner.
  • Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen.
  • Das Hotel ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. der Gast
  1. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leuten oder den im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
  2. von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
  3. die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt.
    • Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendem Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann das Hotel den Beherbergungsvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder das Hotel von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.

§ 17 Meldepflicht und Datenverarbeitung

  • Gemäß Neufassung des Meldegesetzes entfällt seit 2025 die Pflicht für Gäste mit Wohnsitz in Deutschland, einen Meldeschein bei der Ankunft auszufüllen. Das Hotel wird daher keine persönlichen Daten von inländischen Gästen im Rahmen der bisherigen Meldepflicht erfassen. Zur Abwicklung des Aufenthalts werden jedoch weiterhin die üblichen Reservierungsdaten benötigt, wie z. B.:
  1. Name
  2. Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  3. Zahlungsinformationen
  4. Diese Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Aufenthalts, anlassbezogen zur Kontaktaufnahme sowie zur Rechnungsstellung verwendet.
  • Für Gäste mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands bleibt die gesetzliche Pflicht zur Erfassung bestimmter persönlicher Daten bestehen. Dies umfasst:
  1. Vor- und Nachname
  2. Geburtsdatum
  3. Staatsangehörigkeit
  4. Adresse des Wohnsitzes
  5. Art und Nummer des Reisedokuments (z. B. Reisepass oder Personalausweis)
  6. Datum der An- und Abreise
  7. Diese Daten werden in einem elektronischen oder physischen Meldeschein erfasst und gemäß den gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt.
  • Das Hotel verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze und verwendet sie nur für Zwecke der Vertragsdurchführung, Abrechnung und Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.

§ 18 E-Rechnungen

  • Ab dem 1. Januar 2025 ist gemäß der EU-Richtlinie zur Rechnungsstellung der Versand von Rechnungen im B2B-Bereich (Business to Business) im strukturierten elektronischen Format oder als Papierrechnung vorgesehen. Rechnungen im PDF-Format gelten ab diesem Datum nicht mehr als reguläres Rechnungsformat.
  • Der Kunde erklärt sich durch die Unterzeichnung des Vertrags ausdrücklich damit einverstanden, Rechnungen im PDF-Format zu erhalten, sofern keine alternative Regelung über ein strukturiertes elektronisches Rechnungsformat oder eine Papierrechnung getroffen wird.
  • Die Zustimmung zum Erhalt von PDF-Rechnungen kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. In diesem Fall erfolgt die Rechnungsstellung im gesetzlich anerkannten Format.
  • Es obliegt dem Kunden, sicherzustellen, dass das empfangene Rechnungsformat den lokalen gesetzlichen Vorgaben entspricht. Eine Haftung für steuerliche oder rechtliche Konsequenzen, die aus der Nutzung von PDF-Rechnungen entstehen, wird ausgeschlossen.

§ 19 Schlussbestimmungen

  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.
  • Ist der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts, ist ausschließlicher Gerichtsstand die Stadt Oldenburg. Das Hotel kann wahlweise den Kunden aber auch am Sitz des Kunden verklagen. Dasselbe gilt jeweils bei Kunden, die nicht unter Satz 1 fallen, wenn sie ihren Sitz oder Wohnsitz nicht in einem Mitgliedsstaat der EU haben.
  • Für sämtliche Ansprüche aus diesen AGBs unterliegenden Verträgen gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
  • Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags oder dieser Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  • Entsprechend der gesetzlichen Verpflichtung weist das Hotel darauf hin, dass die Europäische Union eine Online-Plattform zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten („OS-Plattform“) eingerichtet hat: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Das Hotel nimmt jedoch nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

§ 20 Sonstiges

  • Das Hotel ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Hotels aufzurechnen, es sei denn, das Hotel ist zahlungsunfähig oder die Forderung des Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder von dem Hotel anerkannt.
  • Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
  • Das Hotel akzeptiert bei der Zahlung des Preises keine 500-Euro / 1000-CHF Scheine sowie keine Zahlungen per Scheck.